NÖ Hundehaltergesetz – Sachkundenachweis

Der Nachweis der erforderlichen Sachkunde wurde vom Niederösterreichischen Landtag am 19.11.2009 beschlossen.

Das NÖ Hundehaltegesetz regelt die Haltung von Hunden und umfasst im  § 2 Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential folgende Rassen:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bandog
  • Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Pitt Bull
  • Rottweiler
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu
Mischlinge
Die Verordnung gilt auch für Mischlinge der genannten Rassen, also auch, wenn eine nicht gelistete Rasse mit einer genannten Rasse gemischt wurde.

Wie erlange ich den Sachkundenachweises? 

  • Absolvierung des allgemeinen Teils (Theorie) der Ausbildung in der Dauer von mindestens 4 Stunden über das Wesen und Verhalten des Hundes nach § 2 der Verordnung.
  • Absolvierung des praktischen Teils der Ausbildung in der Dauer von mindestens 6 Stunden über Leinenführigkeit, Sitzen und Freifolgen nach § 3 der Verordnung.
  • Erlangung der Bestätigung über die positive Absolvierung der Ausbildung nach § 4 Abs. 1 der Verordnung. Die Halter der angeführten Rassen sind verpflichtet einen Sachkundenachweis zu erbringen.

Dieser Sachkundenachweis ist in der Verordnung vom 30.06.2010 geregelt und in der NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung verankert.

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Das Erlangen des Sachkundenachweises für das Führen von Hunden mit Gefährdungspotential ist jetzt auch bei HunDu möglich!

Ausbildungskosten

Die Einzelabsolvierung kostet 52,00 € pro Stunde und beinhaltet sowohl Praxis als auch Theorie. Es können auch 1,5 bis 2 Stunden am Stück gebucht werden. Die Prüfung ist kostenlos. Nähere Auskünfte bei Sabine Hahndl!

Preis für mehrere Listenhunde in einem Haushalt auf Anfrage.

Das Training bei HunDu wird ausnahmslos nur mit Brustgeschirr durchgeführt!

Konditionen

Es gelten die hier folgenden Konditionen ab Terminvereinbarung!

  • Bis 4 Tage vor Ausbildungsbeginn ist eine kostenlose Stornierung möglich.
  • Bei 2 oder 3 Tagen vor der Veranstaltung werden 50 % der Kosten fällig.
  • Bei 1 Tag vor oder am Veranstaltungstag sind 100 % der Kosten zu bezahlen.