NÖ Hundehaltergesetz - Sachkundenachweis
...wurde vom NÖ Landtag am 19.November 2009 beschlossen.
Das NÖ Hundehaltegesetz regelt die Haltung von Hunden und umfasst im
§2 Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential folgende Rassen:
American Staffordshire Terrier
Bandog
Bullterrier
Dogo Argentino
Pitt Bull
Rottweiler
Staffordshire Bullterrier
Tosa Inu
Die Verordnung gilt auch für Mischlinge der genannten Rassen. (Also auch wenn eine nicht gelistete Rasse mit einer genannten Rasse gemischt wurde.)
Wie erlange ich den Sachkundenachweises?
- Absolvierung des allgemeinen Teils (Theorie) der Ausbildung in der Dauer von mindestens 4 Stunden über das Wesen und Verhalten des Hundes nach § 2 der Verordnung;
- Absolvierung des praktischen Teils der Ausbildung in der Dauer von mindestens 6 Stunden über Leinenführigkeit, Sitzen und Freifolgen nach § 3 der Verordnung;
- Erlangung der Bestätigung über die positive Absolvierung der Ausbildung nach § 4 Abs. 1 der Verordnung Die Halter der angeführten Rassen sind verpflichtet einen Sachkundenachweis zu erbringen.
Dieser Sachkundenachweis ist in der Verordnung vom 30.06.2010 geregelt und in der
NÖ HUNDEHALTE- SACHKUNDEVERORDNUNG verankert.
Hier das Hundehaltergesetz zum nachlesen:
www.noe.gv.at/umwelt/naturschutz/tierschutz/hundehaltegesetz.html
Das Erlangen des Sachkundenachweises für das Führen von Hunden mit Gefährdungspotential ist jetzt auch bei HunDu möglich!
Kosten für die Ausbildung:
| Preisstaffelung | bei einer Gruppe ab 3 Teams | bei einer Gruppe ab 2 Teams | Einzelabsolvierung |
| Theoriestunde: | 12,00 € / Stunde | 15,00 € / Stunde | 20,00 € / Stunde |
| Praxisstunde: | 18,00 € / Stunde | 22,00 € / Stunde | 30,00 € / Stunde |
| Prüfung: | kostenlos | kostenlos | kostenlos |
Weitere Informationen hier!
Amtliche Genehmigung für den NÖ Sachkundenachweis






